Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)

Veröffentlicht am 25 Dez., 2025

Ende Februar 2013 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) in Kraft. Das Patientenrechtegesetz regelt sehr weitreichend die Rechte von Patienten und schreibt sie im BGB fest. Unter anderem geht es dabei auch um Kostentransparenz für die Fälle, in denen keine private (Zusatz-)Versicherung die Behandlungskosten übernimmt.

Im Zuge der Schaffung von Transparenz bitte ich also um Kenntnisnahme meiner aktuellen Behandlungsgebühren, die jederzeit in der aktuellen Fassung in meiner Praxis eingesehen oder auch auf meinen Internetseiten (https://www.gabriela-hoppe.de/service.htm => Stichpunkt „Gebührentabelle“) angeschaut und heruntergeladen werden können.

Sollte es Fragen zu Behandlungskosten im Allgemeinen oder Speziellen sowie deren Übernahme durch Krankenversicherer geben, bitte keine Scheu haben, mich anzusprechen.
Ebenso bitte ich bereits jetzt um Verständnis, falls ich Ihnen/Euch bei einem der zukünftigen Termine eine sogenannte „Patientenvereinbarung“ zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlege – auch die Notwendigkeit dieser Formalität sowie deren Dokumentation in der Patientenakte lässt sich aus o.g. Gesetz ableiten.

Ich wünsche Ihnen/Euch einen gesunden und fröhlichen Start in den hoffentlich bald erscheinenden Frühling, schöne Ferien und entspannte Ostertage!

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Bitte beachte: Die Inhalte meiner Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche Diagnose, Beratung oder Behandlung. Bei Beschwerden wende dich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt. Erfahrungsberichte spiegeln persönliche Verläufe wider. Jede Ausgangslage ist anders, und was bei einem Menschen geholfen hat, lässt sich nicht automatisch auf andere übertragen. 

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